Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen und Einkäufe von bzw. bei Equilibrium - Saddlefit, Stefanie Unterweger, Alte Dorfstraße 27, 27239 Twistringen.
1.2 Sämtliche Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.3 Mit der Auftragserteilung / Bestellung erkennen Sie als Kunde unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
1.4 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.5 Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Terminanfragen sind grundsätzlich schriftlich zu stellen.
2.2 Satteltermine: Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche Vereinbarung eines konkreten Termins (Datum und Uhrzeit) zwischen den Vertragspartnern zustande.
2.3 Waren und Dienstleistungen: Der Vertragsabschluss kommt durch eine schriftliche Vereinbarung zustande.
2.4 Bestellungen: Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn eine Bestellbestätigung versandt wird.
2.5 Bei abweichenden Inhalten zwischen der Bestellung des Vertragspartners und den Auftragsbestätigungen, gelten die Daten auf den Auftragsbestätigungen.
2.6 Als Auftragsbestätigung gelten Rechnung, Lieferschein oder sonstige schriftliche Mitteilungen über die Annahme des Auftrages.
2.7 Beratungs-, und Kontrollterminen, sowie Anpassungen und Änderungen an Produkten liegt ein Dienstvertrag zugrunde.
2.8 Dem Kauf von Ware liegt ein Werkvertrag zugrunde, der sich alleinig auf das Produkt, aber nicht auf Änderungen oder Anpassungen bezieht.
3. Preise
3.1 Die Preise und Leistungen sind auf der Website unter dem Reiter "Leistungen" angeführt.
3.2 Der Verkaufspreis von Produkten richtet sich nach dem empfohlenen Verkaufspreis des jeweiligen Herstellers.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
4.2 Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Anfahrt: Ist direkt vor Ort in bar oder mit Karte zu bezahlen. Eine Ausnahme bilden Langstreckentermine, bei denen die Anfahrt direkt nach der verbindlichen Anmeldung zu überweisen ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Beratungsgebühren und Vor-Ort-Änderungen sind direkt vor Ort in bar oder mit Karte zu bezahlen.
5.3 Werkstattänderungen sind bei Auslieferung in bar, mit Karte oder auf Rechnung zahlbar.
5.4 Bei Bestellung von Sätteln sind zwei Drittel des Kaufpreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bei Auslieferung fällig.
5.5 Zahlungsverzug: Sie geraten nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug. Mehrkosten durch Mahn- und Inkassoverfahren, die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes sowie Zinsen werden Ihnen bei Verzug ebenfalls in Rechnung gestellt.
6. Besondere Bedingungen und Reklamation in Bezug auf die Passform von Sätteln
6.1 Für Sattelverkäufe, bei Sattlerarbeiten/Sattelanpassungen und bei der Sattelberatung wird darauf hingewiesen und ist Vertragsgrundlage, dass das Pferd als Lebewesen in seiner Physionomie einer ständigen, teils sehr schnellen Veränderung unterliegt. Die für das korrekte Liegen eines Sattels erforderliche Rückenmuskulatur und insbesondere auch das Fettgewebe können sich innerhalb von kürzester Zeit (z.B. krankheitsbedingt) derart verändern, dass ggf. eine Neuanpassung des Sattels notwendig ist oder in Ausnahmefällen das Sattelmodell nicht mehr passen kann. Bitte beachten Sie, dass eine Anpassung nur auf den Zustand des Pferdes am Tag der Anpassung/der Anpassung zugrundeliegenden Messdatenaufnahme erfolgen kann.
6.2 Grundvoraussetzung zur Bearbeitung von Sätteln ist ein einwandfreier Materialzustand.
6.3 Treten bei der Bearbeitung unerwartete Probleme oder Beschädigungen auf, oder ist eine Weiterbearbeitung nicht möglich bzw. sinnvoll, wird der Kunde darüber in Kenntnis gesetzt. Je nach Absprache können sich daraus Mehrkosten ergeben.
6.4 Die Sattelpassform ist in erster Linie abhängig vom Exterieur und der Biomechanik des Pferdes. Folgende Faktoren haben hauptsächlich Einfluss darauf:
- Fütterung
- Haltung
- Jahreszeit/Wetter
- Training
- Hufbearbeitung
- Krankheit
- Psyche/Stress/Muskeltonus
- Wachstum
6.5 Eine Vermeidung von natürlichen Schwankungen in Exterieur und Biomechanik des Pferdes ist nicht möglich. Diese können innerhalb kürzester Zeit entstehen.
6.6 Eine dauerhaft gleichbleibende Passform kann nicht gewährleistet werden. Ein Sattel ist kein starrer Gegenstand, er unterliegt den Gesetzen der Physik. Je nach Beschaffenheit von Sattelbaum und Kissenfüllung kann bzw. wird sich die Passform durch die beim Reiten entstehende Druckeinwirkung zwischen Pferd und Reiter verformen.
6.7 Eine nicht vorgesehene Nutzung des Sattels auf einem anderen Pferd oder durch einen anderen Reiter kann bzw. wird Einfluss auf die Beschaffenheit der Sattelpassform in Bezug auf die vorgesehene Pferd-Reiterkombination nehmen.
6.8 Wird nach der Auslieferung ein Passformmangel festgestellt, so sind die Kosten für die Umarbeitung vom Kunden zu übernehmen, sofern kein allgemeiner Sachmangel durch eine unsachgemäß oder fahrlässig erbrachte Dienstleistung vorliegt. Andernfalls wird einer nachträglichen Reklamation ausdrücklich widersprochen.
6.9 Der Kunde hat bei allen Satteländerungen das Recht, den Sattel im Anschluss probezureiten.
6.10 Die Grundlage meiner Leistungen bildet mein Wissen und meine Erfahrungen. Pferde sind nicht zum geritten werden geboren, und jeder Sattel ist ein Kompromiss. Das bedeutet, dass es vermutlich an jedem Sattel, je nach Meinung und Blickwinkel, etwas auszusetzen gibt. Einem Anspruch auf Reklamation auf Anraten einer außenstehenden Person wird daher ausdrücklich widersprochen.
6.11 Die Meinung von Trainern, Therapeuten, Tierärzten und Hufbearbeitern ist in Bezug auf meine Arbeit grundsätzlich sehr willkommen. Es liegt im Interesse des Kunden, der Fairness entsprechend, gewünschte Fachpersonen ab dem ersten Termin zu den Sattelterminen hinzuzuziehen, und diese auch als solche zu benennen, um für alle Parteien eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Die Kosten für entsprechende Fachpersonen trägt der Kunde.
6.12 Eine Passformänderung auf Kundenwunsch bzw. auf anraten Dritter ist jederzeit auf ausdrücklich schriftlichen Wunsch des Kunden möglich. Eine Reklamation auf Grund der Passform ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen und an den Anweisenden zu richten.
6.13 Satteländerungen sind auch möglich, wenn das Pferd nicht durch Equilibrium ausgemessen wurde. Ein Anspruch auf Reklamation der Passform besteht hier nicht.
6.14 Der Kunde bezahlt für die erbrachte Dienstleistung und nicht für einen gewünschten Erfolg, da wir vorher nie genau wissen können, wie ein Pferd individuell auf entsprechende Veränderungen reagiert. Der Aufwand bis zum gewünschten Ergebnis lässt sich daher im Voraus nicht planen.
6.15 Sowohl für die Sattelberatung / Sattelanpassungen und Sattelverkauf werden verschiedene Messverfahren, aber auch Bilder und Videos angefertigt. Sofern auf diesen Bildern Personen erfasst werden, werden die Daten gemäß der DSGVO aufbewahrt.
7. Erwerb von Sätteln und Zubehör
7.1 Grundsätzlich kommen Termine zur Sattelanprobe o.Ä. durch das Herantreten des Kunden an Equilibrium zustande.
7.2 Im Rahmen einer Sattelanprobe wird der/die gewünschte(n) Sattel/Sättel vom Kunden probegeritten.
7.3 Bei einem Kaufvorhaben seitens des Kunden wird anschließend ein Kaufvertrag geschlossen.
7.4 Wird der Sattel für den Kunden bestellt, sind vorab zwei Drittel des Verkaufspreises als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist bei Auslieferung fällig.
7.5 Bei Kauf eines Sattels im Wert von über 2.000€ werden die Kosten für die Sattelanprobe vom Verkaufspreis abgezogen.
7.6 Der Sattelpass bzw. die Garantiekarte wird erst bei Übergabe des Sattels und nach Erhalt des vollen Kaufpreises ausgehändigt.
7.7 Die Rückgabe von gekauften Waren ist nur möglich, wenn sich diese im originalen Werkszustand befinden. Nach einer Anpassung oder einem Proberitt ist eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nicht mehr möglich. Bitte erfragen Sie mögliche Lösungen.
8. Gebrauchtsattelsuche
8.1 Eine Einhaltung der abgesprochenen Vorgehensweisen wird dringend empfohlen.
8.2 Empfohlene Marken und Modelle gelten als grobe Richtlinie und können sich in Art und Ausführung sowie auf Grund von individuell bestellten Besonderheiten unterscheiden.
8.3 Solange der Sattel nicht vor Ort durch Equilibrium am Pferd gesehen und in der Werkstatt auf den Zustand geprüft wurde, kann keine konkrete Aussage über Zustand und/oder Passform getroffen werden.
8.4 Ob sich ein gebrauchter Sattel entsprechend verändern lässt hängt vom Zustand ab.
8.5 Vom Kauf eines Sattels ohne Absprache mit Equilibrium wird ausdrücklich abgeraten.
8.6 Das Risiko eines Fehlkaufs trägt der Kunde.
9. Verkaufs-Kommissionsgeschäft
9.1 Der Kommittent als Eigentümer des Gegenstands bedient sich für den Verkauf eines Kommissionärs als eingeschaltetem Unternehmer, der gegenüber dem Erwerber den Vorgang in eigenem Namen abwickelt.
9.2 Equilibrium agiert als Kommissionär und ist für die Ausführung sowie die Abwicklung des Kommissionsgeschäfts zuständig.
9.3 Im Innenverhältnis geht das Geschäft auf Rechnung des Kommittenten (Auftraggebers).
9.4 Bis zum Verkauf bleibt der Gegenstand Eigentum des Kommittenten.
10. Gewährleistung
10.1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel und über Werkleistungen verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes bzw. des Werkes.
10.2 Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn es sich um einen Gebrauchtgegenstand handelt oder wenn der Käufer ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
10.3 Verkaufs-Kommissionsgeschäfte: Für Sättel, die in fremdem Namen verkauft werden, wird selbstverständlich keine Gewährleistung übernommen.
10.4 Ansprüche aus einem Dienstvertrag verjähren innerhalb eines Jahres.
10.5 Die Verjährungsverkürzungen gelten gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11. Mängel und Haftung
11.1 Equilibrium ist verpflichtet, auf Grundlage folgender Bestimmungen, Mängel, die die Gebrauchsfähigkeit bzw. die fachgerechte Ausführung unserer Leistungen und Waren beeinträchtigen, zu beheben.
11.2 Anspruch auf Nachbesserung besteht bei Leistungen und Waren, über die Equilibrium innerhalb von 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Lieferung schriftlich und unverzüglich nach Auftreten des Mangels in Kenntnis gesetzt wird.
11.3 Hat Equilibrium die angegebenen Mängel zu vertreten, ist Equilibrium dazu verpflichtet diese Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben oder nachzubessern.
11.4 Die Wahl auf welche Art und Weise die Nachbesserung erfolgt liegt alleinig bei Equilibrium.
11.5 Sonder- bzw. Maßanfertigungen sind durch Abnahme der Ware als mangelfrei bestätigt.
11.6 Die Gewährleistungspflicht tritt nur bei Mängeln in Kraft, die während des vorgesehenen Gebrauchs und bei vorgesehener Art und Umfang der Pflege auftreten. In folgenden Fällen ist eine Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen:
- falsche oder mangelhafte Pflege
- nicht ordnungsgemäße Lagerung
- nicht ordnungsgemäße Nutzung
11.7 Verschleiß oder Abnutzung durch normalen Gebrauch stellen keinen Mangel dar.
11.8 Gebrauchtsattelsuche: Equilibrium übernimmt keine Haftung für durch den Kunden am freien Markt erworbene Sättel, auch wenn dem Kauf eine Marken-/ oder Modellempfehlung durch Equilibrium zugrunde lag.
12. Widerrufsrecht
12.1 Liegt bei der Bestellung ein Fernabsatzgeschäft zugrunde, gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Die Angabe von Gründen ist nicht notwendig.
12.2 Bei Terminen vor Ort besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Widerruf.
12.3 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene Leistungen zurück zu gewähren. Können Sie die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in schlechterem Zustand zurückgeben, ist Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf erfüllen müssen. Wertersatz muss nur geleistet werden, sofern die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurück zu führen ist.
13. Gerichtsstand
Hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Ist der Kunde Unternehmer, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz.